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Schutzvertrag für die private Abgabe von Hund und Katze

Eine kostenlose, ausfüllbare Vorlage, wenn du deinen Hund oder deine Katze selbst in ein neues Zuhause gibst: verschenkt oder gegen eine Schutzgebühr. Sie hält die Übergabe fest, die Papiere, was du über Gesundheit, Verhalten und Gewohnheiten weißt, und die Unterschriften. Ein Muster nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung.

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Kostenlos, ohne E-Mail und Anmeldung. Die Felder lassen sich am Bildschirm ausfüllen.

Seite 1 des Schutzvertrags für einen Hund: abgebende und übernehmende Person nebeneinander, Angaben zum Hund mit Transpondernummer, Impftabelle und Liste der übergebenen Unterlagen und des Zubehörs
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Was die Vorlage festhält

  • Abgebende und übernehmende Person mit Anschrift und Kontakt.
  • Das Tier mit Transpondernummer, Heimtierausweis, Impfungen und den übergebenen Unterlagen, dazu Futter und Zubehör, das mitgeht.
  • Gesundheit und Verhalten nach bestem Wissen: Krankheiten, Medikamente, Allergien, Umgang mit Kindern und anderen Tieren, Alleinbleiben, Ängste.
  • Gewohnheiten: Futter und Menge, Fütterungszeiten, Spaziergänge oder Katzenklo, die bisherige Tierarztpraxis.
  • Unentgeltlich oder Schutzgebühr, die Übergabe, weitere Vereinbarungen, freiwilliger Kontakt für Nachrichten über das Tier und die Unterschriften.

Schenkung oder Schutzgebühr

Gibst du das Tier ohne Gegenleistung ab, ist das eine Schenkung. Wird es sofort übergeben, braucht sie keine besondere Form; nur ein Versprechen, später zu schenken, bräuchte einen Notar, bis das Tier übergeben ist. Wer verschenkt, haftet für Fehler des Tieres nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.

Zahlt die neue Familie eine Schutzgebühr, kann Kaufrecht gelten. Für diesen Fall bietet die Vorlage dieselbe Wahl zur Sachmängelhaftung wie der Kaufvertrag.

Eigentum mit der Übergabe

In manchen Schutzverträgen von Vereinen bleibt das Tier zunächst Eigentum des Vereins. Diese Vorlage tut das nicht: Mit der Übergabe gehört das Tier der neuen Familie.

Was bewusst fehlt

Schutzverträge von Tierschutzvereinen enthalten oft Vor- und Nachkontrollen, ein Verbot der Weitergabe, eine Rücknahmepflicht oder eine Vertragsstrafe. Diese Vorlage druckt keine dieser Klauseln vor: Ob und wie weit sie zwischen Privatleuten wirksam sind, hängt vom Einzelfall ab. Was ihr zusätzlich vereinbart, tragt ihr selbst unter „Weitere Vereinbarungen“ ein.

Vor der Übergabe

  1. Lerne die neue Familie kennen, am besten bei ihr zu Hause.
  2. Leg Heimtierausweis, Impfnachweise und Tierarztunterlagen bereit.
  3. Füll Gesundheit, Verhalten und Gewohnheiten ehrlich aus: Wer von einer Angst oder Allergie weiß, kann sich darauf einstellen.
  4. Unterschreibt zwei Exemplare, jeder behält eines.
  5. Lasst die Registrierung des Chips (etwa bei TASSO oder FINDEFIX) auf die neue Familie umschreiben.

Wichtig

Muster ohne Gewähr, keine Rechtsberatung, nach deutschem Recht; in Österreich und der Schweiz gelten andere Gesetze. Die Vorlage ist für die Abgabe zwischen Privatleuten gedacht, nicht für Tierschutzvereine oder Züchter. Prüfe, was in deinem Fall gilt.

Gesetzesverweise geprüft am . Wir prüfen sie einmal im Jahr neu.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 90a BGB Tiere. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 516 BGB Begriff der Schenkung. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 518 BGB Form des Schenkungsversprechens. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  4. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 524 BGB Haftung für Sachmängel (Schenkung). gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  5. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 929 BGB Einigung und Übergabe. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  6. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 444 BGB Haftungsausschluss. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  7. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )

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