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Kaufvertrag für Hund und Katze (privat)

Eine kostenlose, ausfüllbare Vorlage für den Verkauf eines Hundes oder einer Katze von privat an privat: wer verkauft, wer kauft, welches Tier, welche Papiere übergeben werden, Kaufpreis, Datum und Unterschriften. Ein Muster nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung.

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Kostenlos, ohne E-Mail und Anmeldung. Die Felder lassen sich am Bildschirm ausfüllen.

Seite 1 des Kaufvertrags über einen Hund: Verkäufer und Käufer nebeneinander, Rufname, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe, Transpondernummer und Heimtierausweis, Impftabelle und Liste der übergebenen Unterlagen
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Was im Vertrag steht

  • Verkäufer und Käufer mit Anschrift, Telefon und E-Mail.
  • Das Tier: Rufname, Rasse oder Mischling, Geschlecht und Kastration, Geburtsdatum, Farbe, Transpondernummer, Nummer des EU-Heimtierausweises und, falls vorhanden, der Ahnentafel.
  • Impfungen laut Ausweis und eine Liste der übergebenen Unterlagen zum Abhaken.
  • Gesundheit und Verhalten, so wie der Verkäufer sie kennt, mit dem letzten Tierarztbesuch.
  • Kaufpreis, Zahlungsart, Quittung per Kürzel, Ort und Zeit der Übergabe.
  • Vier Vereinbarungen mit Verweis auf das BGB, eine Wahl zur Sachmängelhaftung, Platz für weitere Absprachen und die Unterschriften.

Die Klauseln und ihre Grundlage im BGB

Gewährleistung ausschließen: ja oder nein?

Ohne besondere Vereinbarung hat der Käufer bei einem Mangel die gesetzlichen Rechte. Zwischen Privatleuten dürfen die Parteien sie ausschließen; ein Unternehmer, etwa ein gewerblicher Züchter, kann das gegenüber einem Verbraucher nicht. Ob ein Hobbyzüchter schon als Unternehmer gilt, hängt vom Einzelfall ab.

Im Vertrag kreuzt ihr eine der beiden Möglichkeiten an. Die Ausschlussklausel nimmt Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus, weil vorformulierte Klauseln sie nicht ausschließen können. Und gleich, was ihr ankreuzt: Alle bekannten Krankheiten gehören in den Vertrag.

So geht ihr vor

  1. Füllt den Vertrag vor der Übergabe gemeinsam aus und druckt ihn zweimal.
  2. Vergleicht die Transpondernummer mit dem Heimtierausweis; eine Tierarztpraxis kann den Chip auslesen.
  3. Hakt die übergebenen Unterlagen ab. Bei Barzahlung quittiert der Verkäufer den Kaufpreis mit seinem Kürzel.
  4. Beide unterschreiben beide Exemplare, jeder behält eines.
  5. Danach wird die Registrierung des Chips (etwa bei TASSO oder FINDEFIX) auf den Käufer umgeschrieben; einen Hund meldet der Käufer zur Hundesteuer an, wo seine Gemeinde sie erhebt.

Wofür die Vorlage nicht gedacht ist

Für gewerbliche Züchter und Händler, Deckverträge und Miteigentum gelten andere Regeln, die diese Vorlage nicht abdeckt. In Österreich und der Schweiz gelten das ABGB und das OR statt des BGB. Wer ein Tier verschenken oder gegen eine Schutzgebühr abgeben will, nimmt besser den Schutzvertrag.

Wichtig

Muster ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Prüfe, was in deinem Fall gilt, und lass dich bei hohem Kaufpreis oder Streit anwaltlich beraten. Der Vertrag ist kein amtliches Dokument und ersetzt weder den Heimtierausweis noch die Registrierung des Chips.

Gesetzesverweise geprüft am . Wir prüfen sie einmal im Jahr neu.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 90a BGB Tiere. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  2. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  4. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 444 BGB Haftungsausschluss. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  5. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 446 BGB Gefahr- und Lastenübergang. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  6. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 476 BGB Abweichende Vereinbarungen (Verbrauchsgüterkauf). gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )
  7. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. § 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (abgerufen am )

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